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Tossa de Mar

Mitteilung an die Eigentümer

Wie schon vor einigen Tagen mitgeteilt wurde, hat eine Gruppe von Eigentümern einen Antrag auf eine ausserordentliche Versammlung beim Vorstand eingereicht, in der ausschliesslich das Thema „Neue Funktionsweise der Schranke und Abzug des Nachtpersonals“ behandelt werden soll. Beim Überprüfen der eingereichten Unterlagen haben wir festgestellt, dass die rechtlichen Bedingungen für einen Antrag, laut unserer Satzung, nicht erfüllt werden.

 

Der Artikel 17 unserer Statuten legt fest: …Die ausserordentliche Versammlung tritt immer dann zusammen, wenn der Vorstand es für erforderlich hält oder 1/5 der Gesellschafter dies schriftlich und mit Begründung bei dem Präsidenten beantragen. In diesem Falle ist die Versammlung innerhalb von 35 Tagen nach Vorlage des Antrags einzuberufen…

 

Es wurden uns 13 Seiten mit insgesamt 102 Unterschriften vorgelegt. Beim Überprüfen der Unterlagen sind uns folgende Unregelmässigkeiten aufgefallen:

 

1-     Für ein und dieselbe Parzelle gibt es zwei oder drei Unterschriften. Sollen die Punkte dieser Parzelle etwa mit der Anzahl der Unterschriften multipliziert werden?

2-     In etlichen Fällen ist der Antrag nicht unterschrieben. Ist ein nicht unterschriebener Antrag gültig?

3-     In anderen Fällen stimmt die angegebene DNI-Nummer (Personalausweisnummer) mit keinem der Eigentümer der entsprechenden Parzelle überein. Wer hat unterschrieben? Die Unterschrift ist oft unleserlich.

4-     Ein Eigentümer, unter Verwendung der gleichen DNI-Nummer, unterschreibt mit zwei verschiedenen Unterschriften. Ist es möglich, dass zwei unterschiedliche Personen die gleiche Ausweisnummer haben?

 

Die entsprechenden Unterlagen sind für jeden einsehbar, der die Wahrhaftigkeit unserer Aussagen überprüfen möchte.

 

Angesichts dieser Unregelmässigkeiten, sieht der Vorstand hier eine fehlende Seriosität und darüberhinaus eine Respektlosigkeit auch gegenüber den anderen Eigentümern. Sowohl derjenigen, die mit der getroffenen Massnahme einverstanden sind als auch derjenigen, die diese Massnahme nicht unterstützen und, auf rechtlich korrekte Art, mit ihrer Unterschrift ihr Nichteinverständnis zum Ausdruck bringen und eine ausserordentliche Versammlung einberufen wollen.

 

Es ist rechtens, sich für die Sachen, die man möchte, tatkräftig einzusetzen. Es ist aber nicht jedes Mittel erlaubt!

 

Wir werden unsere Zeit nicht damit verschwenden, Diskreditierungen zu beantworten oder zu widerlegen. Wer grundlos diskreditiert, verliert am Ende selber jegliche Glaubwürdigkeit. Wir sind jederzeit einer konsequenten Linie und dem allgemeinen Empfinden der Eigentümerversammlung gefolgt.

 

Unsere Arbeit wird weiterhin ernsthaft und transparent sein. Aber nur solange wie die Eigentümerversammlung dies will und zulässt. Denn nur dieser Versammlung steht es zu, einen Vorstand zu wählen und auch wieder abzusetzen, wenn seine Arbeit als schädlich für die Interessen von Santa Maria empfunden wird.

 

Auf jeden Fall verpflichtet sich der Vorstand den Punkt „Funktionsweise der Schranke und Abzug des Nachtpersonals“ in die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Generalversammlung aufzunehmen. Aufgrund der Bedeutung dieses Punktes wird diese Versammlung so früh wie möglich abgehalten werden.

 

Wir stehen zu Ihrer Verfügung.

 

DER VORSTAND