Einberufung von Sitzungen
Viele Besitzer erhalten ihre Einladungen zur Hauptversammlungen nicht, da diese zertifiziert verschickt werden und an den Absender zurückgeschickt werden. Es ist viel schneller und billiger wenn wir die Eigentümer per E-Mail einberufen könnten. Dafür benötigt der Vorstand die Erlaubnis des Eigentümers. Nach dem Gesetz ist es auch möglich, die Einberufung per mail zu versenden. Um dies zu genehmigen, müssen Sie die beigefügte PDF-Datei herunterladen und ausgefüllt an die Präsidentin zurückschicken. Download Autorisierung