Mitteilung des Vorstands
Anlässlich der Kommentare, die in letzter Zeit im Internet veröffentlicht wurden, wollen wir einige Punkte klarstellen:
- Seine Meinung frei zu äussern, ist eine Eigenschaft des demokratischen Systems. Es ist deshalb schockierend, wenn man jemanden als Tyrann bezeichnet, der die Mittel zur Meinungsfreiheit zur Verfügung stellt.
- Der Vorstand hat die Befugnis, Entscheidungen zu treffen (manche werden zutreffend sein, andere weniger). Die Eigentümerversammlung hat letztendlich zu entscheiden, ob sie mit diesen Entscheidungen einverstanden ist oder nicht. Nach diesem Prinzip funktioniert ein Rechtsstaat und dies ist das Grossartige einer Demokratie.
- Nicht einverstanden zu sein, ist absolut zulässig. Nicht zulässig ist jedoch die Diskreditierung.
Man kann nicht einfach behaupten:
- Dass dieser Vorstand mit dem Geld aller spielt
- Dass wir die Schranke entfernen wollen, wenn unser Bestreben eine gut funktionierende Schranke ist
- Dass uns die Sicherheit der Bewohner nichts bedeutet, während wir wirkungsvollere Sicherheitssysteme anstreben
- Dass bei Notfällen Polizei, Feuerwehr usw. nicht hereinkönnen, nachdem wir ihnen einen Code zur Verfügung gestellt haben. Ebenfalls können sich diese Notdienste nicht verfahren, da unsere Strassen mittlerweile ausgeschildert sind. Ausserdem verfügen sie über Navi-Geräte.
Wir wollen hier erklären, welche Gründe uns dazu bewegt haben, das Personal an der Schranke abzuziehen (was aber nicht gleichbedeutend mit dem Wegfall der Schranke ist):
- Es ist keine effektive Sicherheitsmassnahme, sondern gewährt Santa Maria lediglich eine Privatspähre.
- Es verursacht enorme Kosten, die nicht mit dem Schrankendienst korrespondieren.
- Als Gemeinschaft zum Erhalt der Urbanisation, darf unser Haushalt nicht nur zur Aufrechterhaltung der Schranke verwendet werden, sondern zur Instandhaltung der gesamten Urbanisation, die ja genug Mängel aufweist. In den letzten Jahren wurde viel in die Schranke aber wenig in Instandhaltung und Reparatur der Urbanisation investiert. Was wir anstreben ist weniger der Wegfall der Schranke als vielmehr die zur Verfügung stehenden Mittel besser zu nutzen.
- Wir müssen darüber nachdenken, wie Santa Maria zukünftig sein wird. Der Plan zur Verbesserung der Infrastruktur sieht einen weiteren Zugang zur Urbanisation vor. Werden wir dann doppeltes Personal haben? Oder Schranken, solange uns dies zugelassen wird? Oder wird Santa Maria Fussgängerzone sein, wenn man uns das erlaubt?
Wir haben an all diese Punkte gedacht, als wir diese Entscheidung getroffen haben. Und wir haben klargemacht, dass es sich um eine Probe handelt, dass wir die Ergebnisse bewerten und in der Versammlung Alternativen vorschlagen werden.
Dieses Thema hat grosse Unruhe verursacht, insbesondere die provisorische Lösung mit dem Code an der Schranke. Es überrascht uns, dass es bislang ein Codesystem gab, bei dem jedermann (nicht nur Eigentümer) Tag und Nacht über einen Code verfügte, dies aber niemanden beunruhigte. Dieses System haben wir abgeschaffen und werden dafür in einigen Schreiben kritisiert.
Es überrascht uns ebenfalls, dass es ein vorzügliches Kameraüberwachungssystem gab welches jedoch, als wir unser Amt antraten, nicht richtig funktionierte. Einige Kameras zeichneten nicht auf, wodurch in einem Notfall der Polizei keine Aufzeichnungen zur Überprüfung und Kontrolle gezeigt werden konnten. Ausserdem hatten wir keine Person, die von der Datenschutzbehörde die Befugnis erteilt bekommen hatte, die Aufzeichnungen überprüfen zu können, was zu erheblichen Strafen führen konnte. Mittlerweile haben wir alles ordungsgemäss geregelt und somit bewiesen, dass uns die Sicherheit wichtig ist.
Deshalb verstehen wir auch nicht, dass solche Unruhen entstehen, nachdem jetzt eine strengere Kontrolle am Eingang der Urbanistation durchgeführt wird.
Es ist aber eine Tatsache, dass am vergangenen 2. November vier Eigentümer als Vertreter einer Gruppe von Eigentümern um die Abhaltung einer ausserordentlichen Versammlung am 30. November ersuchten. Der Termin war sehr knapp um die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten, so dass es frühestens im Dezember möglich gewesen wäre. Aus wirtschaftlichen Gründen erwägten wir gemeinsam die Möglichkeit bis Jahresanfang zu warten und eine ordentliche Versammlung abzuhalten mit dem Versprechen, dies als ersten Tagesordungspunkt aufzuführen. Daher entspricht der Kommentar „gegen unseren Willen…“ in einem der Schreiben nicht der Wirklichkeit.
Die Verwalterin sagte, dass es im Januar unmöglich wäre, die ordentliche Versammlung abzuhalten, da der buchhalterische Abschluss erst am 31. Dezember erfolgt. Daher sprachen wir mit einem Vertreter der Gruppe und erklärten ihm, dass vor Februar keine ordentliche Versammlung möglich wäre. In diesem Fallen sollten sie dann, wenn sie es für angebracht hielten, eine ausserordentliche Versammlung beantragen.
Am heutigen Tag, 9. November 2013, wurde uns formell dieser Antrag gestellt. Ab dem heutigen Datum verfügen wir über einen Zeitraum von 35 Tagen um die Versammlung abzuhalten und zwischen der Einberufung und der Versammlung müssen 25 Tage liegen.
Wir halten sie auf dem Laufenden.
Der Vorstand
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